Zusatz Zu Absolute-Produkten

Die in diesem Zusatz zu den Absolute-Produkten (dieser „Zusatz“) dargelegten Bedingungen gelten für den Zugang des Kunden zu den Produkten Absolute Visibility, Absolute Control und Absolute Resilience von Absolute (zusammen die „Absolute-Produkte“) und deren Nutzung. Jede Version der Absolute-Produkte enthält unterschiedliche Funktions- und Servicepakete, die auf Absolutes Seite „Platform Editions“ (Plattformversionen) unter https://www.absolute.com/platform/editions/ beschrieben sind. Dieser Zusatz gewährt dem Kunden keine Rechte zur Nutzung bestimmter Funktionen oder Services, es sei denn, sie sind in der Version der Absolute-Produkte enthalten, die der Kunde im Rahmen eines Bestellformulars erworben hat, oder der Kunde erwirbt sie separat im Rahmen eines Bestellformulars.  Zur Klarstellung: Die Absolute-Produkte sind Produkte im Sinne der Vereinbarung.

Großgeschriebene Begriffe, die in diesem Zusatz verwendet, aber nicht definiert werden, haben die Bedeutung, die ihnen in der Rahmenvereinbarung für Abonnements (Master Subscription Agreement) oder einer anderen Vereinbarung (der „Vereinbarung“) zwischen dem Kunden und Absolute zukommt, der die Bereitstellung der Absolute-Produkte an den Kunden regelt.

1. Verwendung des Produkts.

  • Gehosteter Service. Vorbehaltlich der fortlaufenden Einhaltung der Vereinbarungsbedingungen durch den Kunden (einschließlich der rechtzeitigen Zahlung aller anfallenden Gebühren) stellt Absolute dem Kunden den gehosteten Service während der jeweiligen Abonnementlaufzeit zur Verfügung, um seinen autorisierten Benutzern den Zugriff auf den gehosteten Service und dessen Nutzung ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden in Verbindung mit dessen Nutzung der Software zu ermöglichen.
  • Software. Vorbehaltlich der fortlaufenden Einhaltung der Vereinbarung durch den Kunden (einschließlich der rechtzeitigen Zahlung aller anfallenden Gebühren) gewährt Absolute dem Kunden hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht und eine Lizenz für die Dauer des jeweiligen Abonnementzeitraums zum Herunterladen und Betreiben der Software für die internen Geschäftszwecke des Kunden in Verbindung mit seiner Nutzung des gehosteten Services.

2. Registrierte Geräte.

Um die Absolute-Produkte in vollem Umfang nutzen zu können, muss der Kunde Software, die mit dem gehosteten Service (dem „Agent“) kommuniziert, auf seinen Geräten installieren und diese Geräte in seinem Konto beim gehosteten Service registrieren. Der Kunde darf den Agenten nur auf der Anzahl von Geräten verwenden und in seinem Konto registrieren, die der Gesamtzahl der Abonnements entspricht. Sofern der Kunde kein Abonnement erworben hat, das an ein bestimmtes Gerät gebunden ist und nicht auf ein anderes Gerät übertragen werden kann, kann der Kunde ein vorhandenes Gerät jederzeit abmelden und ein neues Gerät anmelden, solange die Gesamtzahl der angemeldeten Geräte nicht die Gesamtzahl der Abonnements übersteigt. Wenn der Kunde Geräte registriert, die die Gesamtzahl der Abonnements überschreiten, behält sich Absolute das Recht vor, (i) die entsprechenden Gebühren für die übermäßige Nutzung der Absolute-Produkte für das gesamte vorangegangene Jahr in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, wann der Agent auf diesen Geräten installiert wurde bzw. wann diese Geräte in seinem Konto registriert wurden, oder (ii) die Funktionalität der Absolute-Produkte auf diesen Geräten einzuschränken oder auszusetzen oder die Registrierung dieser Geräte auf einer „First-in-first-out“-Basis aufzuheben.

3. Geräteverkauf, Ablauf des Abonnements.

Vor dem Verkauf oder der Eigentumsübertragung eines Geräts an einen Dritten, wird der Kunde den Agenten von diesem Gerät deinstallieren und dieses Gerät von seinem Konto über den gehosteten Service abmelden. Nach der Kündigung oder dem Ablauf aller ausstehenden Abonnements wird der Kunde den Agenten von allen Geräten deinstallieren und alle Geräte von seinem Konto über den gehosteten Service abmelden. Die Nichteinhaltung der vorstehenden Bestimmungen kann dazu führen, dass ein Gerät seine Verbindung zum gehosteten Service aufrechterhält und die Produkte von Absolute weiterhin verwendet werden, und Absolute kann dem Kunden weiterhin Gebühren für diese Nutzung in Rechnung stellen, bis das Gerät abgemeldet und der Agent vom Gerät deinstalliert wird. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Absolute gegen alle Ansprüche Dritter zu verteidigen, die sich aus einem solchen Versäumnis ergeben oder damit zusammenhängen, und Absolute von allen damit verbundenen Schäden, Kosten und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten) freizustellen und schadlos zu halten. Ohne das Vorstehende einzuschränken, behält sich Absolute das Recht vor, Geräte abzumelden, wenn der Kunde dies nicht gemäß diesem Abschnitt durchführt.

4. Support.

Die Richtlinie für Supportservices (Support Services Policy), in der die Support-Service-Levels für die Absolute-Produkte festgelegt sind, finden Sie unter https://www.absolute.com/resources/infosheets/technical-support/.

5. Produktspezifische Begriffe.

  • Application Persistence. Die Funktion Application Persistence ermöglicht es dem Kunden, den Zustand der auf einem Gerät installierten Anwendungen zu überwachen und diese Anwendungen zu reparieren oder neu zu installieren, wenn ein Problem festgestellt wird oder die Anwendungen vom Gerät entfernt werden (solche Anwendungen, die „Persisted Applications“). Der Kunde erkennt an, dass, solange die Funktion zur Aufrechterhaltung von Anwendungen aktiviert ist, die aufrechterhaltenen Anwendungen automatisch wieder auf dem Gerät installiert werden, bis der Kunde das Gerät über den gehosteten Service von seinem Konto abmeldet und den Agenten vom Gerät deinstalliert. DER KUNDE ERKENNT AN UND ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS ER FÜR DIE ÜBERPRÜFUNG UND EINHALTUNG SÄMTLICHER BEDINGUNGEN VON DRITTANBIETERN VERANTWORTLICH IST, DIE FÜR DAUERHAFTE DRITTANWENDUNGEN GELTEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN SICHERT DER KUNDE ZU UND GEWÄHRLEISTET, DASS ER ÜBER ALLE ERFORDERLICHEN RECHTE UND LIZENZEN VERFÜGT, UM SOFTWARE-INSTALLATIONSPROGRAMME FÜR SOLCHE DAUERHAFTEN ANWENDUNGEN VON DRITTANBIETERN AUF SERVER HOCHZULADEN (UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE VOM KUNDEN, EINEM DRITTANBIETER ODER ABSOLUTE GEHOSTET WERDEN) UND SOLCHE DAUERHAFTEN ANWENDUNGEN VON DRITTANBIETERN AUF DEN GERÄTEN DES KUNDEN ZU INSTALLIEREN UND BEREITZUSTELLEN. Der Kunde verpflichtet sich, keine andere Software oder andere Materialien als Kundeninstallationsprogramme hochzuladen, insbesondere keine Computerviren, Würmer, Zeitbomben, Trojanische Pferde oder andere schädliche oder bösartige Codes, Routinen, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme. Der Kunde verpflichtet sich, Absolute von allen Ansprüchen, Forderungen und Klagegründen zu verteidigen und schadlos zu halten und Absolute von allen damit verbundenen Schäden, Haftungen, Kosten und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren) freizustellen, die sich aus Ansprüchen Dritter ergeben, die behaupten, dass Absolute die Kundeninstallationsprogramme für die Bereitstellung des Application Persistence-Services verwendet, auf sie zugreift oder sie hostet: (i) die Rechte am geistigen Eigentum Dritter verletzen oder (ii) von Absolute die Zahlung von Gebühren jeglicher Art an einen Dritten verlangen.
  • Fernlösch- und Sperrfunktion. Bestimmte Funktionen der Absolute-Produkte können es dem Kunden ermöglichen, bestimmte oder alle Dateien auf einem Gerät aus der Ferne zu löschen (ein „Datenlöschvorgang“) oder ein Gerät aus der Ferne zu sperren oder „einzufrieren“ (ein „Geräteeinfriervorgang“) (zusammenfassend als „Fernlösch- und Sperrfunktion“ bezeichnet). Der Kunde nutzt die Fernlösch- und Sperrfunktion auf eigenes Risiko und nach eigenem Ermessen. Absolute ist nicht verantwortlich oder haftbar für Verluste oder Schäden, die sich aus Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Verbindung mit der Nutzung der Fernlösch- und Sperrfunktion ergeben oder damit zusammenhängen. Durch die Installation von Produkten, die die Fernlösch- und Sperrfunktion enthalten, erteilt der Kunde Absolute die Erlaubnis, die Fernlösch- und Sperrfunktion auszuführen, solange die entsprechende Software auf dem Gerät installiert ist (und stellt sicher, dass der Kunde alle erforderlichen Genehmigungen erhalten hat). Der Kunde verpflichtet sich, Absolute gegen alle Ansprüche, Forderungen und Klagegründe zu verteidigen und schadlos zu halten und Absolute von damit zusammenhängenden Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren) freizustellen, die sich aus Ansprüchen Dritter ergeben, die sich aus der Nutzung dieser Funktionen durch den Kunden ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, es sei denn, ein solcher Anspruch wird direkt durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von Absolute verursacht.