Rahmenvereinbarung Für Abonnements

„Datum der Vereinbarungsversion“: 19 Juli 2022

Diese Rahmenvereinbarung für Abonnements (diese „Vereinbarung“) zwischen der juristischen oder natürlichen Person, die die Produkte oder Services von Absolute nutzt oder in Anspruch nimmt (der „Kunde“), und der entsprechenden Einheit von Absolute gemäß Abschnitt 13.4 diese Vereinbarung tritt mit dem Datum des Beginns der ersten Abonnementlaufzeit nach dem Versionsdatum der Vereinbarung oder dem Datum, an dem der Kunde die Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptiert, in Kraft, je nachdem, was früher eintritt (das „Datum des Inkrafttretens“). Für Bestellformulare, die vor dem Versionsdatum der Vereinbarung abgeschlossen wurden, gilt weiterhin die vorherige Vereinbarung zwischen dem Kunden und Absolute, die die Nutzung der Produkte und Services von Absolute durch den Kunden regelt. Ein Archiv bestimmter früherer Versionen der Online-Vereinbarungen von Absolute ist verfügbar unter https://www.absolute.com/company/legal/agreements/absolute/archived-agreement.

DURCH ANKLICKEN DER SCHALTFLÄCHE „ZUSTIMMEN“, „ICH AKZEPTIERE“ ODER DURCH EIN ANDERES ANZEICHEN DER AKZEPTANZ, DURCH DAS HERUNTERLADEN ODER INSTALLIEREN VON SOFTWARE ODER DURCH DIE REGISTRIERUNG ODER NUTZUNG DES GEHOSTETEN SERVICES, DER SERVICES ODER DER PRODUKTE ERKLÄRT SICH DER KUNDE MIT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG, EINSCHLIESSLICH ALLER ANWENDBAREN ZUSÄTZE, EINVERSTANDEN. WENN DIE PERSON, DIE DIESER VEREINBARUNG ZUSTIMMT, DIES IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON TUT, VERSICHERT SIE, DASS SIE BEFUGT IST, DIESES UNTERNEHMEN ODER DIESE ANDERE JURISTISCHE PERSON AN DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU BINDEN. IST DER KUNDE NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN, MUSS DER KUNDE AUF DIE SCHALTFLÄCHE KLICKEN, DIE ANZEIGT, DASS ER DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT AKZEPTIERT, UND DER KUNDE DARF KEIN PRODUKT HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN.

1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Absolute“ hat die in Abschnitt 13.4 festgelegte Bedeutung.

Absolute IP“ hat die in Abschnitt 6.1 festgelegte Bedeutung.

Addenda“ bezeichnet insgesamt die für bestimmte Produkte oder Services geltenden Addenda, die unter https://www.absolute.com/company/legal/agreements/absolute/product-and-services-addenda verfügbar sind und von Zeit zu Zeit von Absolute aktualisiert werden können (jeweils ein „Addendum“).

Verbundenes Unternehmen“ bedeutet in Bezug auf eine Partei jedes Unternehmen, das diese Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht, wobei „Kontrolle“ das Eigentum an mindestens fünfzig Prozent (50 %) der im Umlauf befindlichen stimmberechtigten Aktien des Unternehmens oder das vertragliche Recht bedeutet, die Richtlinie für das Unternehmen festzulegen und dessen Geschäfte zu führen.

Autorisierter Benutzer“ bezeichnet einen Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer, der vom Kunden und/oder seinen verbundenen Unternehmen autorisiert ist, auf die Produkte zuzugreifen, sie zu nutzen, herunterzuladen, bereitzustellen oder zu installieren.

Kundendaten“ sind Daten, die vom Kunden über den Gehosteten Service übermittelt oder von der Software von den Geräten erfasst und an den Gehosteten Service übertragen werden.

Geräte“ bezeichnet ein Gerät, auf dem die Software installiert ist.

Dokumentation“ bezeichnet die Handbücher, Dokumentationen und ähnliche Materialien, die Absolute dem Kunden zur Verfügung stellt oder zugänglich macht und die die Funktionalität, die Merkmale oder die Anforderungen der Produkte beschreiben, in der jeweils aktualisierten Fassung.

Gebühren“ hat die in Abschnitt 5.1 festgelegte Bedeutung.

Fixes“ hat die in Abschnitt 4.3 festgelegte Bedeutung.

Gehosteter Service“ bezeichnet die Software-as-a-Service-Anwendungen oder -Plattformen von Absolute, einschließlich aller Zusatzfunktionen, die dem Kunden im Rahmen diese Vereinbarung gemäß einem Bestellformular zur Verfügung gestellt werden, wie in den entsprechenden Nachträgen näher beschrieben.

Bestellformular“ bezeichnet ein Bestelldokument für Produkte oder Services. Bestellformulare können vom Kunden entweder direkt mit Absolute oder mit einem Wiederverkäufer ausgefüllt werden.

Personenbezogene Daten“ hat die Bedeutung, die diesem Begriff im Zusatz zur Datenverarbeitung gegeben wird, der abrufbar ist unter https://www.absolute.com/company/legal/agreements/absolute/data-processing-addendum.

Produkte“ bedeutet insgesamt den gehosteten Service, die Software und alle Leistungen aus den Services, die Absolute dem Kunden gemäß dieser Vereinbarung und einem Bestellformular zur Verfügung stellt.

Professionelle Services“ sind alle Implementierungs-, Schulungs-, kundenspezifischen Support- oder sonstigen professionellen Services, die dem Kunden gemäß einem Bestellformular oder einer Arbeitsbeschreibung zur Verfügung gestellt werden, wie im Zusatz zu den professionellen Services beschrieben, der verfügbar ist unter https://www.absolute.com/company/legal/agreements/absolute/professional-services-addenda.

Wiederverkäufer“ bezeichnet einen autorisierten Wiederverkäufer oder Händler der Produkte und/oder Services.

Services“ bezeichnet die Professional Services, Support Services oder andere Services, die dem Kunden gemäß einem Bestellformular zur Verfügung gestellt werden, wie in den entsprechenden Ergänzungen für diese anderen Services näher beschrieben.

Software“ bezeichnet jede herunterladbare Software, die dem Kunden von Absolute im Rahmen dieser Vereinbarung gemäß einem Bestellformular zur Verfügung gestellt wird, einschließlich der auf dem/den Gerät(en) des Kunden vorinstallierten Software, wie in den entsprechenden Anhängen näher beschrieben.

Abonnement“ bezeichnet das Recht des Kunden, während der Abonnementlaufzeit die Software oder den gehosteten Service (je nach Anwendbarkeit) zu besitzen, zu nutzen und/oder darauf zuzugreifen, wie es im entsprechenden Bestellformular festgelegt ist.

Abonnementlaufzeit“ bezeichnet die Laufzeit des Abonnements, wie sie im entsprechenden Bestellformular angegeben ist.

Unterstützungsservices“ hat die in Abschnitt 4.2 festgelegte Bedeutung.

Support-Services-Richtlinie“ bezeichnet die Support-Services-Richtlinie von Absolute für ein Produkt, falls vorhanden, wie in einem entsprechenden Nachtrag näher beschrieben.

Produkte von Drittanbietern“ bezeichnet Software und Services von Drittanbietern, die dem Kunden in Verbindung mit der Bereitstellung der Produkte durch Absolute zur Verfügung gestellt werden. Eine aktuelle Liste der Produkte von Drittanbietern finden Sie unter https://www.absolute.com/company/legal/third-party-software/.

2. GELTUNGSBEREICH DER VEREINBARUNG, AUFTRÄGE, VERBUNDENE UNTERNEHMEN

2.1 Rahmenvereinbarung. Diese Vereinbarung ist eine Rahmenvereinbarung, die die vom Kunden in einem Bestellformular erworbenen Produkte und/oder Services regelt. Die Nutzung von oder der Zugang zu bestimmten Produkten oder die Inanspruchnahme von Services durch den Kunden kann Gegenstand eines oder mehrerer Nachträge sein.

2.2 Bestellungen von Wiederverkäufern. Der Kunde kann über ein Bestellformular mit einem Wiederverkäufer den Kauf von Produkten oder Services, die unter diese Vereinbarung fallen, abschließen. Wenn der Kunde Produkte oder Services über einen Wiederverkäufer erwirbt, schließen der Wiederverkäufer und der Kunde eine separate Vereinbarung ab, in der die vom Kunden an den Wiederverkäufer zu zahlenden Gebühren für diese Produkte oder Services sowie alle anderen Bedingungen festgelegt sind, die zwischen ihnen gelten können. Vorbehaltlich des Zahlungseingangs vom Wiederverkäufer wird Absolute dem Kunden die Produkte und/oder Services im Rahmen eines solchen Bestellformulars gemäß den Bestimmungen und Bedingungen diese Vereinbarung bereitstellen. Der Kunde erkennt an, dass Absolute nicht für die Verpflichtungen des Wiederverkäufers gegenüber dem Kunden im Rahmen einer solchen separaten Vereinbarung, für die Handlungen oder Unterlassungen des Wiederverkäufers oder für Produkte oder Services Dritter, die dem Kunden vom Wiederverkäufer geliefert werden, verantwortlich ist. Der nachstehende Abschnitt 5 (Gebühren, Zahlung) hat keine Auswirkungen, wenn der Kunde Produkte oder Services über einen Wiederverkäufer erwirbt, da die Zahlung und die Steuern normalerweise in der Vereinbarung zwischen dem Wiederverkäufer und dem Kunden geregelt werden.

2.3. Verbundene Unternehmen.  Verbundene Unternehmen des Kunden können mittels Bestellformularen den Kauf von Produkten oder Services abschließen. In diesem Fall gilt diese Vereinbarung (und alle anwendbaren Nachträge) für das betreffende verbundene Unternehmen und für die Produkte und Services, die im Rahmen solcher Bestellformulare gekauft werden, und alle Verweise auf den „Kunden“ an anderer Stelle in dieser Vereinbarung (und in allen anwendbaren Nachträgen) gelten als auf das betreffende verbundene Unternehmen bezogen.  Ein solches verbundenes Unternehmen ist an die Bedingungen dieser Vereinbarung (und aller anwendbaren Zusätze) gebunden, als wäre es eine ursprüngliche Partei, und der Kunde, der diese Vereinbarung ursprünglich akzeptiert oder ihr zugestimmt hat, ist dafür verantwortlich, dass das verbundene Unternehmen diese Vereinbarung (und alle anwendbaren Zusätze) einhält.

3. PRODUKTE UND EINSCHRÄNKUNGEN

3.1 Gehosteter Service. Der Kunde kann auf den gehosteten Service, der in jedem Bestellformular angegeben ist, zugreifen und ihn so nutzen, wie er in den entsprechenden Ergänzungen beschrieben ist.

3.2 Software. Der Kunde ist berechtigt, die in den einzelnen Bestellscheinen angegebene Software so zu nutzen, wie sie in den entsprechenden Ergänzungen beschrieben ist.

3.3 Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde ist verantwortlich für: (a) die Kontrolle gegen unbefugten Zugriff auf den gehosteten Service unter seinem Konto (einschließlich etwaiger Unterkonten seiner autorisierten Benutzer), (b) die Wahrung der Vertraulichkeit von Benutzernamen, Passwörtern und Kontoinformationen, und (c) alle Aktivitäten, die unter seinem Konto (einschließlich etwaiger Unterkonten seiner autorisierten Benutzer) als Folge des Zugriffs des Kunden oder seiner autorisierten Benutzer auf den gehosteten Service stattfinden. Absolute hat und behält die alleinige Kontrolle über den Betrieb, die Bereitstellung, die Wartung und die Verwaltung des gehosteten Services.

3.4 Produkteinschränkungen. Sofern eine solche Einschränkung nicht ausdrücklich durch geltendes Recht untersagt ist, darf der Kunde weder direkt noch indirekt andere Personen (einschließlich Mitarbeiter, verbundene Unternehmen und Dritte) dazu ermächtigen oder bei Folgendem unterstützen: (a) die Produkte zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode, die Struktur, die Ideen, die Algorithmen oder das zugehörige Know-how der Produkte abzuleiten oder verborgene oder nicht öffentliche Elemente der Produkte zu rekonstruieren oder zu entdecken, (b) die Produkte oder Teile davon zu übersetzen, anzupassen oder zu verändern, (c) Programme zu schreiben oder zu entwickeln, die auf einem Produkt oder einem Teil oder einer Softwareanwendung davon basieren, oder die Produkte in irgendeiner Weise zu verwenden, um Produkte oder Services zu entwickeln, zu vertreiben oder zugänglich zu machen, die mit einem oder allen Produkten im Wettbewerb stehen, (d) die Produkte oder Rechte daran zu verkaufen, unterzulizenzieren, zu übertragen, abzutreten, zu verleasen, zu vermieten, zu vertreiben oder ein Sicherungsrecht daran zu gewähren, (e) die Produkte zu nutzen oder Inhalte oder andere Teile davon zu exportieren, zu verkaufen oder zu vertreiben, um Dritten den Zugang zu den Produkten (oder Inhalten oder anderen Teilen davon) zu ermöglichen oder gegen die Bestimmungen von Abschnitt 13.8, (f) die Produkte anders als in Übereinstimmung mit der Dokumentation zu nutzen, (g) zuzulassen, dass die Produkte von anderen Personen als den autorisierten Nutzern genutzt werden, (h) ungesetzliche, verletzende, schädliche oder andere Daten oder Codes, zu deren Übertragung der Kunde nicht berechtigt ist, zu oder von den Produkten zu übertragen, (i) in oder auf den Produkten enthaltene Marken oder Eigentumshinweise zu verändern oder zu entfernen, (j) Authentifizierungs- oder Sicherheitsmaßnahmen der Produkte zu umgehen oder anderweitig zu stören oder die Integrität oder Leistung der Produkte anderweitig zu beeinträchtigen oder zu stören, oder (k) die Produkte oder absolutes geistiges Eigentum (wie unten definiert) anderweitig zu nutzen, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung (einschließlich anwendbarer Nachträge) ausdrücklich gestattet. Der Kunde erkennt an, dass Absolute berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, die Nutzung der Produkte durch den Kunden zu überwachen, um zu überprüfen, ob der Kunde die in diesem Abschnitt dargelegten Einschränkungen einhält. Absolute kann den Zugang des Kunden zum gehosteten Service aussetzen oder das Abonnement des Kunden für die Software für jeden Zeitraum kündigen, in dem der Kunde gegen eine der in diesem Abschnitt verbotenen Handlungen verstößt oder Absolute eine begründete Grundlage für die Behauptung hat, dass der Kunde dagegen verstößt.

3.5 Bewertungsprodukte. Wenn der Kunde ein Produkt zur Evaluierung und/oder zu nicht produktiven Zwecken auf Probe-, Test-, Staging- oder einer anderen begrenzten Basis für eine beliebige Dauer mit oder ohne Zahlung einer Gebühr erhält (in jedem Fall ein „Evaluierungsprodukt“), darf der Kunde das Evaluierungsprodukt nur für die begrenzten Zwecke verwenden, die von Absolute ausdrücklich schriftlich genehmigt wurden, und zwar ausschließlich für den von Absolute festgelegten Zeitraum und vorbehaltlich etwaiger zusätzlicher, von Absolute angegebener Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde erkennt an, dass Evaluierungsprodukte automatisch deaktiviert werden können, wenn Absolute dies ankündigt oder der ursprünglich vorgesehene Nutzungszeitraum abläuft (an dessen Ende auch das Recht des Kunden zur Nutzung des Evaluierungsprodukts erlischt). Alle Evaluierungsprodukte werden „wie besehen“ und auf einer „wie verfügbar“-Basis bereitgestellt. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diese Vereinbarung lehnt Absolute hiermit alle Garantien in Bezug auf Evaluierungsprodukte ab und übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für diese.

3.6 Geräte und Konfigurationen. Verschiedene Produkte können unterschiedliche Geräteanforderungen haben. Der Kunde kann überprüfen, ob ein Gerät mit einem Produkt kompatibel ist, indem er die Webseite „Device Compatibility“ (Gerätekompatibilität) von Absolute besucht ( https://www.absolute.com/partners/device-compatibility/). Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung, einem Bestellformular oder anwendbaren Ergänzungen übernimmt Absolute keine Garantien in Bezug auf die Verwendung von Produkten mit nicht unterstützten Geräten, und Absolute ist unter keinen Umständen verpflichtet, Supportservices, Korrekturen oder andere Services für nicht unterstützte Geräte bereitzustellen.

3.7 Komponenten von Drittanbietern und Kunden. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Beschaffung aller für den Zugriff auf die Produkte und deren Nutzung erforderlichen Drittanbieter-Technologien und die Konnektivität. Der Kunde muss zudem sicherstellen, dass alle Systeme und Geräte des Kunden, die an einem solchen Zugriff und einer solchen Nutzung beteiligt sind, auf dem neuesten Stand und voll funktionsfähig sind. Insbesondere erkennt der Kunde an, dass eine Hochgeschwindigkeits-Internetverbindung jederzeit erforderlich ist, um den gehosteten Service ordnungsgemäß nutzen zu können, und möglicherweise erforderlich ist, um die Software vollständig nutzen zu können. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Absolute möglicherweise nicht verpflichtet ist, bestimmte Services zu erbringen, wenn eine solche Hochgeschwindigkeitsverbindung nicht in Betrieb ist.

3.8 Managed Service Providers. Für den Fall, dass der Kunde ein Managed Service Provider ist, der die Produkte als Teil seines Angebots für seine eigenen Endnutzer („MSP-Endnutzer“) verwendet, gelten ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung die folgenden Bedingungen: (a) Der Kunde darf die Produkte als Teil seiner Managed-Services-Angebote für seine MSP-Endbenutzer verwenden, vorausgesetzt, der Kunde stellt sicher, dass die MSP-Endbenutzer bei ihrer Nutzung des Managed-Services-Angebots des Kunden die Bedingungen dieser Vereinbarung und alle geltenden Zusätze einhalten, (b) die gemäß Abschnitt 3.1 gewährte Lizenz gilt nur für den Kunden, nicht für die MSP-Endbenutzer, und MSP-Endbenutzer können keine autorisierten Benutzer sein, (c) Absolute hat und wird keine Haftung gegenüber den MSP-Endbenutzern in Verbindung mit den Produkten übernehmen, und der Kunde wird jegliche derartige Haftung im Namen von Absolute in seinen Endbenutzerverträgen ablehnen, und (d) der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Absolute gegen jegliche Ansprüche eines MSP-Endbenutzers zu verteidigen, die sich aus der Erbringung von Services durch den Kunden für einen solchen MSP-Endbenutzer ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, und erklärt sich damit einverstanden, Absolute von allen damit verbundenen Schäden, Kosten und Aufwendungen freizustellen und schadlos zu halten.

4. PROFESSIONELLE UND UNTERSTÜTZENDE SERVICES

4.1 Professionelle Services. Unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Bedingungen dieser Vereinbarung (einschließlich der rechtzeitigen Zahlung aller anfallenden Gebühren) und der geltenden Zusätze einhält, wird Absolute alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden die in den einzelnen Auftragsformularen aufgeführten professionellen Services zu erbringen. Die Erbringung der professionellen Services durch Absolute und der Erhalt der professionellen Services (Professional Services) durch den Kunden unterliegen dem „Professional Services Addendum“ (zu finden unter https://www.absolute.com/company/legal/agreements/absolute/professional-services-addenda).

4.2 Supportservices. Unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Bedingungen dieser Vereinbarung (einschließlich der rechtzeitigen Zahlung aller anwendbaren Gebühren) und der anwendbaren Zusätze einhält, erklärt sich Absolute bereit, dem Kunden Supportservices (die „Supportservices“) gemäß der Supportleistungsrichtlinie für das jeweilige Produkt, falls vorhanden, zu erbringen.

4.3 Korrekturen. Absolute kann von Zeit zu Zeit Patches, Fehlerkorrekturen, Updates sowie Wartungs- und Servicepakete (zusammenfassend „Korrekturen“) bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit der Produkte angemessen sind. Wenn der Kunde die von den Produkten unterstützten automatischen Updates aktiviert, erkennt der Kunde an, dass Fixes automatisch installiert werden. Absolute behält sich das Recht vor, automatisch Korrekturen zur Behebung von Sicherheitslücken oder kritischen Problemen zu installieren, die von Absolute nach eigenem Ermessen festgelegt werden.

5. GEBÜHREN, BEZAHLUNG

5.1 Gebühren. Der Kunde zahlt an Absolute (und/oder den Wiederverkäufer, falls zutreffend) alle Gebühren der Art, der Höhe und des Zahlungsplans, die im entsprechenden Bestellformular festgelegt sind („Gebühren“).  Wenn die Gebühren für professionelle Services nicht auf dem entsprechenden Auftragsformular oder in der Leistungsbeschreibung angegeben sind, werden die professionellen Services zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Zeit- und Materialtarifen von Absolute erbracht. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Absolute alle vorab genehmigten, tatsächlich angefallenen Reise- und Unterkunftskosten, die Absolute im Zusammenhang mit den professionellen Services entstanden sind, unverzüglich auf Rechnung zu erstatten. Sofern nicht ausdrücklich in einem anwendbaren Bestellformular oder in dieser Vereinbarung festgelegt, sind alle Gebühren nicht stornierbar, nicht erstattungsfähig und nicht rückzahlbar.

5.2 Zahlungsbedingungen. Sofern im jeweiligen Bestellformular oder Nachtrag nichts anderes festgelegt ist, werden alle Gebühren im Voraus in Rechnung gestellt, und alle Rechnungen für Gebühren sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in US-Dollar ohne Abzug oder Aufrechnung fällig und zahlbar. Auf überfällige Zahlungen werden Zinsen in Höhe des niedrigeren Satzes von 1,5 % pro Monat oder des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes erhoben.

5.3 Steuern. Alle Gebühren und sonstigen hierunter fälligen Beträge verstehen sich ausschließlich aller anwendbaren Verkaufs-, Nutzungs-, Mehrwert- oder sonstigen Steuern (auf Bundes-, Landes-, Provinzebene oder anderer Ebene) („Steuern“). Der Kunde ist für die Zahlung aller dieser Steuern verantwortlich, mit Ausnahme der Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von Absolute basieren. Wenn der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, einen Teil der gezahlten Beträge einzubehalten oder abzuziehen, wird er Absolute im Voraus schriftlich benachrichtigen und die zusätzlichen Beträge zahlen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass der Nettobetrag, den Absolute nach einem solchen Abzug oder Einbehalt erhält, dem Betrag entspricht, den Absolute erhalten hätte, wenn es keinen solchen Abzug oder Einbehalt gegeben hätte.

6. EIGENTUMSRECHTE

6.1 Vorbehalt der Rechte. Absolute besitzt und behält alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller Rechte am geistigen Eigentum, an allen Technologien, Software, Algorithmen, Benutzeroberflächen, Geschäftsgeheimnissen, Techniken, Designs, Erfindungen, Urheberwerken und anderen materiellen und immateriellen Materialien und Informationen in Bezug auf die Produkte, die Services, anonymisierte Daten (wie unten definiert) und Produktnutzungsdaten (wie unten definiert) (zusammen „Absolutes geistiges Eigentum“ (Absolute IP)), und nichts in dieser Vereinbarung schränkt Absolute in der Nutzung oder Verwertung von Konzepten, Ideen, Techniken oder Know-how ein, die mit dem absoluten geistigen Eigentum in Zusammenhang stehen oder anderweitig in Verbindung mit der Bereitstellung der Produkte oder Services durch Absolute im Rahmen diese Vereinbarung entstehen. Abgesehen von den in dieser Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Bestimmungen gewährt Absolute keine Lizenz oder andere Rechte am geistigen Eigentum von Absolute (Absolute-IP). Alle diese Rechte sind ausdrücklich Absolute vorbehalten.

6.2 Kundendaten. Der Kunde ist Eigentümer aller Rechte, Eigentumsrechte und Interessen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an den Kundendaten und behält diese. Absolute kann Kundendaten entfernen oder den Zugang zu Kundendaten einschränken, wenn Absolute der Meinung ist, dass diese Daten gegen geltendes Recht verstoßen, oder wenn eine dritte Partei rechtliche Schritte gegen Absolute oder eine dritte Partei einleitet oder androht. Der Kunde gewährt Absolute hiermit eine nicht ausschließliche, gebührenfreie, unterlizenzierbare (an seine Subunternehmer), nicht übertragbare, weltweite Lizenz zur Vervielfältigung, Verteilung, Nutzung und Anzeige der Kundendaten zum Zweck der Ausübung der Rechte von Absolute und der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung. Ungeachtet des Vorstehenden kann Absolute die Kundendaten verwenden, um anonymisierte Datensätze zu erstellen, vorausgesetzt, dass der resultierende Datensatz weder den Kunden noch irgendeine Person identifiziert („Anonymisierte Daten“), und kann die anonymisierten Daten für seine Geschäftszwecke verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verbesserung seiner Produkte und Services. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er über eine rechtmäßige Grundlage verfügt, um diese Kundendaten in Verbindung mit der Lieferung der Produkte an Absolute zu übermitteln, dass die Kundendaten keine Software oder Materialien enthalten, die einer „Open-Source-Lizenz“ (wie dieser Begriff üblicherweise verstanden wird) unterliegen, und dass er alle Gesetze und Vorschriften einhalten wird, die für die Leistung des Kunden im Rahmen diese Vereinbarung gelten.

6.3 Daten zur Produktverwendung. Absolute kann Produktnutzungsdaten für Sicherheits-, Support-, Produkt- und Betriebsmanagement- sowie Forschungs- und Entwicklungszwecke erfassen und verwenden. „Produktnutzungsdaten“ sind Informationen, bei denen es sich nicht um Kundendaten handelt, die von den Produkten automatisch erfasst und darüber berichtet werden, wie die Produkte von den Kunden von Absolute genutzt werden. Produktnutzungsdaten werden nicht in einer Weise an Dritte weitergegeben, die dem Kunden oder einer Einzelperson zugeordnet werden kann.

6.4 Rückmeldung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Absolute alle Vorschläge, Anfragen und Rückmeldungen, die vom Kunden oder im Namen des Kunden in Bezug auf die Produkte oder sonstiges geistiges Eigentum von Absolute gemacht werden, auf weltweiter, unwiderruflicher, unbefristeter und gebührenfreier Basis nutzen und verwerten darf.

6.5 Produkte von Dritten. Die Produkte können Produkte von Dritten enthalten oder integrieren. Der Dritteigentümer, Autor oder Anbieter solcher Produkte Dritter behält alle Eigentums- und geistigen Eigentumsrechte an diesen Inhalten. Alle Produkte von Drittanbietern werden auf einer Basis „wie besehen“ und „wie verfügbar“ ohne jegliche Garantie bereitgestellt. Absolute ist nicht verantwortlich und nicht verpflichtet, Produkte von Drittanbietern zu kontrollieren, zu überwachen oder zu korrigieren, und kann Produkte von Drittanbietern nach eigenem Ermessen entfernen (vorausgesetzt, dass im Falle einer solchen Entfernung Abschnitt 10.2(a) weiterhin gilt).

7. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

7.1 Laufzeit. Diese Vereinbarung beginnt am Tag des Inkrafttretens und gilt bis zu seiner Beendigung in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung. Die Laufzeit eines jeden Bestellscheins (Order Form) beginnt mit dem Datum des Beginns der frühesten Abonnementlaufzeit oder der Erbringung von Services im Rahmen eines solchen Bestellscheins und dauert, sofern nicht anderweitig in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung gekündigt wird, bis zum Ende der letzten ablaufenden Abonnementlaufzeit im Rahmen eines solchen Bestellscheins oder bis zum Abschluss der im Rahmen eines solchen Bestellscheins zu erbringenden Services, je nachdem, was später eintritt.

7.2 Beendigung aus Gründen der Zweckmäßigkeit. Jede Partei kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung kündigen, vorausgesetzt, dass alle ausstehenden Bestellformulare, einschließlich aller Abonnements, bis zum Ablauf dieser Bestellformulare gemäß Abschnitt 7.1 bestehen bleiben und weiterhin den Bedingungen diese Vereinbarung unterliegen.

7.3 Beendigung wegen eines wesentlichen Verstoßes. Jede Partei kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei diese Vereinbarung und/oder die betroffenen Bestellformulare wesentlich verletzt und diese wesentliche Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung der nicht verletzenden Partei behoben wird. Wenn der Kunde aufgrund eines nicht behobenen wesentlichen Verstoßes von Absolute kündigt, erstattet Absolute dem Kunden alle im Voraus bezahlten, aber nicht genutzten Gebühren für die gekündigten Auftragsformulare. Um Zweifel auszuschließen, wird das Versäumnis des Kunden, fällige Beträge innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Zahlungsaufforderung zu zahlen, oder die Nichteinhaltung einer Bestimmung von Abschnitt 3.4 durch den Kunden als wesentliche Verletzung diese Vereinbarung durch den Kunden angesehen.

7.4 Beendigung wegen Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit. Jede Partei kann diese Vereinbarung kündigen, wenn die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder zahlungsunfähig ist (d. h. nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen), eine Abtretung zugunsten von Gläubigern vornimmt, für insolvent erklärt wird oder Gegenstand eines Liquidations- oder Insolvenzverfahrens ist, das nicht innerhalb von 120 Tagen rechtskräftig abgewiesen wird.

7.5 Wirkung der Beendigung. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 7.2 wird diese Vereinbarung nach ihrem Ablauf oder ihrer Beendigung aus jeglichem Grund wirksam: (a) alle ausstehenden Bestellformulare und Abonnements werden sofort beendet, (b) der Zugang des Kunden zum gehosteten Service wird beendet und der Kunde wird die Nutzung der Software sofort einstellen und sie von seinen Systemen löschen, und (c) alle ausstehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden werden sofort fällig und zahlbar. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt, hat der Kunde im Falle einer Kündigung dieser Vereinbarung oder eines Bestellformulars keinen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren. Die folgenden Bestimmungen gelten auch nach dem Ablauf oder der Beendigung dieser Vereinbarung, gleich aus welchem Grund: Abschnitte 1, 3.4, 3.5, 3.8, 5 (in Bezug auf fällige Gebührenbeträge), 6, 7.5, 8, 11, 12, und 13.

8. VERTRAULICHKEIT

8.1 Begriffsbestimmung. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die direkt oder indirekt von oder im Namen einer Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen („Offenleger“) an die andere Partei oder ihre verbundenen Unternehmen („Empfänger“) im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung vor oder nach dem Datum des Inkrafttretens offengelegt werden und die (a) als „vertraulich“ oder auf andere Weise als Hinweis auf ihren vertraulichen Charakter gekennzeichnet sind und/oder (b) Informationen, von denen aufgrund der Umstände ihrer Offenlegung oder der Art der Informationen selbst vernünftigerweise erwartet werden sollte, dass sie vertraulich behandelt werden. Ohne das Vorstehende einzuschränken, ist das geistige Eigentum von Absolute die vertrauliche Information von Absolute, und die Kundendaten sind die vertrauliche Information des Kunden. Zu den vertraulichen Informationen gehören jedoch keine Informationen, die: (i) der Öffentlichkeit ohne Zutun des Empfängers allgemein bekannt und zugänglich sind oder werden, (ii) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung durch den Offenleger bereits im Besitz des Empfängers befanden, ohne dass dieser zur Geheimhaltung verpflichtet war, wie aus den zeitgleichen Aufzeichnungen des Empfängers hervorgeht, (iii) vom Empfänger rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden, der das ausdrückliche Recht hat, eine solche Offenlegung vorzunehmen, oder (iv) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden, ohne dass er eine Verpflichtung gegenüber dem Offenleger verletzt hat.

8.2 Verwendung, Wartung. Keine der Parteien darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei zu einem anderen Zweck als zur Ausübung ihrer Rechte und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verwenden. Keine der Parteien darf vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegen oder deren Offenlegung direkt oder indirekt zulassen, es sei denn: (a) an seine Mitarbeiter und die Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen, Auftragnehmer, leitenden Angestellten, Direktoren, Berater oder potenziellen Investoren oder Käufern, die nach Treu und Glauben Kenntnis von den vertraulichen Informationen haben müssen, und in jedem Fall vorbehaltlich schriftlicher Vertraulichkeitsverpflichtungen, die nicht weniger streng sind als die hierin dargelegten, oder (b) wenn der Empfänger rechtlich gezwungen ist, vertrauliche Informationen offenzulegen, vorausgesetzt, der Empfänger hat den Offenleger vorher über eine solche rechtlich erzwungene Offenlegung informiert und ihm eine angemessene Gelegenheit gegeben, eine Schutzanordnung oder eine andere vertrauliche Behandlung für diese vertraulichen Informationen zu beantragen (sofern dies nach geltendem Recht zulässig ist). Jede Partei ergreift zumindest angemessene Maßnahmen und Sorgfalt, um die Geheimhaltung der vertraulichen Informationen der anderen Partei zu schützen und deren Offenlegung und unbefugte Nutzung zu vermeiden, und ergreift zumindest die Maßnahmen, die sie zum Schutz ihrer eigenen höchst vertraulichen Informationen vornimmt. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesem Abschnitt 8.2, sind die einzigen und ausschließlichen Verpflichtungen von Absolute in Bezug auf die Offenlegung und den Schutz von Kundendaten in Abschnitt 9dargelegt. Der Empfänger erkennt an, dass eine Verletzung dieses Abschnitts dem Informationsgeber einen nicht wieder gutzumachenden Schaden zufügen könnte, für den ein finanzieller Schadenersatz möglicherweise nicht feststellbar oder kein angemessenes Rechtsmittel ist, und erklärt sich damit einverstanden, dass der Informationsgeber zusätzlich zu seinen anderen Rechten und Rechtsmitteln das Recht hat, bei jedem zuständigen Gericht (ungeachtet des Abschnitts 13.4) eine Unterlassungsverfügung oder einen anderen billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf wegen einer Verletzung dieser Vereinbarung zu beantragen, und der Empfänger verzichtet auf die Hinterlegung einer Kaution in diesem Zusammenhang. Der Empfänger erwirbt keine Rechte, weder ausdrücklich noch stillschweigend, an den vertraulichen Informationen des Offenbarenden, mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung festgelegten begrenzten Verwendung.  Vertrauliche Informationen, einschließlich aller Rechte, Titel und Interessen daran, bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum des Offenlegenden.

9. DATENSICHERHEIT UND DATENSCHUTZ

9.1 Datenschutz. In dem Maße, in dem Absolute im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung personenbezogene Daten erhält, wird Absolute diese personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem Zusatz zur Datenverarbeitung (zu finden unter https://www.absolute.com/company/legal/agreements/absolute/data-processing-addendum) verarbeiten. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er alle erforderlichen Angaben gemacht hat und über eine rechtmäßige Grundlage für die Weitergabe der personenbezogenen Daten an Absolute zur Verwendung im Rahmen dieser Vereinbarung verfügt. Vorbehaltlich anderslautenden Bestimmungen im Datenverarbeitungszusatz  trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für alle Kundendaten und andere Informationen und Materialien, die von oder im Namen des Kunden oder eines autorisierten Benutzers im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte bereitgestellt werden, und wird diese auch behalten.

9.2 Datensicherheit. Absolute wird wirtschaftlich angemessene und dem Industriestandard entsprechende administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen einführen und aufrechterhalten, um den unbefugten Zugriff, die unbefugte Nutzung oder die unbefugte Offenlegung von Kundendaten auf den Systemen von Absolute in Übereinstimmung mit den Sicherheitsstandards von Absolute zu verhindern (siehe https://www.absolute.com/platform/security-information/process/). Absolute kann die Absolute-Sicherheitsstandards von Zeit zu Zeit ändern, wird aber weiterhin mindestens das gleiche Maß an Sicherheit bieten, wie es in den Absolute-Sicherheitsstandards beschrieben ist. Die einzige und ausschließliche Haftung von Absolute und das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei Verlust, unbefugter Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung von Kundendaten besteht darin, dass Absolute wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um diese Daten von der letzten von Absolute aufbewahrten Sicherungskopie in Übereinstimmung mit den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Archivierungs- und Sicherungsrichtlinien von Absolute wiederherzustellen. Absolute haftet nicht für die Offenlegung von Kundendaten durch Dritte, es sei denn, sie wird durch einen Verstoß von Absolute gegen diesen Abschnitt verursacht.

10. ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN

10.1 Gegenseitig. Jede Partei erklärt und garantiert der anderen Partei: (a) dass sie ordnungsgemäß organisiert ist, rechtsgültig existiert und als Unternehmen oder andere Einheit nach den Gesetzen des Landes, in dem sie gegründet oder organisiert wurde, einen guten Ruf genießt, (b) sie das volle organisatorische Recht, die Macht und die Befugnis hat, ihre Verpflichtungen einzugehen und zu erfüllen und die Rechte, Lizenzen, Zustimmungen und Ermächtigungen zu erteilen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung erteilt oder zu erteilen verpflichtet ist, (c) die Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen oder organisatorischen Maßnahmen dieser Partei ordnungsgemäß genehmigt wurde, und (d) diese Vereinbarung, wenn sie von beiden Parteien unterzeichnet und zugestellt wurde, die rechtliche, gültige und verbindliche Verpflichtung dieser Partei darstellt, die gegen diese Partei in Übereinstimmung mit ihren Bedingungen durchsetzbar ist. Dieser Abschnitt gilt nicht für Kunden, die diese Vereinbarung in ihrem eigenen Namen als Einzelperson abschließen.

10.2 Gehostete Services und Software. Absolute garantiert, dass: (a) der gehostete Service und die Software im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der entsprechenden Dokumentation funktionieren, vorausgesetzt, dass das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei Verletzung der vorstehenden Garantie darin besteht, Absolute zu veranlassen, den gehosteten Service bzw. die Software so zu reparieren, dass sie im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktionieren, und (b) Absolute hat wirtschaftlich angemessene Sicherheitsvorkehrungen, Prozesse und Antivirensoftware implementiert, die darauf ausgelegt sind, das Einschleusen von Codes Dritter zu verhindern, die darauf abzielen, die Systeme und Netzwerke des Kunden oder von Absolute zu stören, einschließlich beispielsweise Viren, Spyware, Malware, Trojanische Pferde oder andere bösartige Codes in den gehosteten Service und die Software. Wenn Absolute nicht in der Lage ist, den gehosteten Service oder die Software gemäß (a) oben innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die betreffende Nichtkonformität zu reparieren, kann der Kunde sich dafür entscheiden, das betroffene Bestellformular zu kündigen, und Absolute erstattet dem Kunden alle im Voraus bezahlten, aber nicht genutzten Gebühren für dieses Bestellformular. Die vorgenannten Garantien gelten nicht, wenn das Produkt oder ein Teil davon: (i) außer von oder im Auftrag von Absolute verändert wurde, (ii) nicht in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung oder der Dokumentation verwendet, installiert, betrieben, repariert oder gewartet wurde, oder (iii) an Geräten, Produkten oder Systemen verwendet wurde, die nicht den von Absolute in der Dokumentation angegebenen Spezifikationen entsprechen. Darüber hinaus gelten die vorstehenden Garantien nur, wenn Absolute während der geltenden Abonnementlaufzeit ein Garantieanspruch mitgeteilt wird, und sie gelten nicht für Fehler, Defekte oder Irrtümer, die durch nicht von Absolute gelieferte Software oder Hardware verursacht wurden oder darauf zurückzuführen sind.

10.3 Services. Absolute garantiert, dass es die Services in professioneller und fachmännischer Weise und, im Falle von Unterstützungsservices, in Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien für Unterstützungsservices erbringen wird. Das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei einer Verletzung dieser Garantie durch Absolute besteht darin, dass Absolute die betroffenen Services nacherfüllt.

10.4 Durch den Kunden. Der Kunde sichert Absolute zu, dass er die erforderlichen Rechte und Zustimmungen an und in Bezug auf die Kundendaten besitzt oder anderweitig besitzt und erhalten wird, sodass diese, wenn sie von Absolute erhalten und in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung verwendet werden, keine geistigen Eigentumsrechte oder Datenschutzrechte Dritter verletzen, missbrauchen oder anderweitig verletzen oder gegen geltende Gesetze verstoßen werden.

11. SCHADLOSHALTUNG

11.1 Durch Absolute. Absolute wird: (a) alle von einem Dritten gegen den Kunden vorgebrachten Ansprüche abwehren oder nach eigenem Ermessen beilegen, soweit diese behaupten, dass die autorisierte Nutzung eines Produkts durch den Kunden das geistige Eigentum oder die Eigentumsrechte des klagenden Dritten verletzt oder unterschlägt (jeweils eine „Verletzungsklage“ (Infringement Claim)), und (b) alle in einem rechtskräftigen Urteil zugesprochenen Schadensersatzbeträge (oder in einem Geldvergleich vereinbarten Beträge), einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten, in einem solchen von Absolute abgewehrten Verletzungsanspruch zahlen. Wenn eine solche Verletzungsklage erhoben oder angedroht wird, kann Absolute nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (w) dem Kunden das Recht verschaffen, das betreffende Produkt weiterhin zu nutzen, (x) das Produkt so ändern, dass es nicht mehr rechtswidrig ist, (y) den betroffenen Aspekt des Produkts durch eine nicht rechtswidrige Technologie mit im Wesentlichen ähnlichen Fähigkeiten ersetzen, oder (z) wenn keine der vorgenannten Maßnahmen wirtschaftlich durchführbar ist, die betroffenen Bestellformulare in Bezug auf die mutmaßlich rechtswidrigen Produkte kündigen und dem Kunden alle im Voraus bezahlten, aber nicht genutzten Gebühren für die gekündigten Bestellformulare erstatten. Ungeachtet des Vorstehenden gilt die Verpflichtung von Absolute, den Kunden gemäß diesem Abschnitt schadlos zu halten, nicht, wenn ein Anspruch wegen einer Rechtsverletzung durch Folgendes verursacht wurde: (1) die Verwendung eines Produkts in Kombination mit Software, Produkten oder Services, die nicht von Absolute bereitgestellt oder von einer anderen Person als von oder auf Anweisung von Absolute geändert wurden, oder (2) das Versäumnis des Kunden, das Produkt in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung zu verwenden, und Absolute ist nicht verpflichtet, den Kunden gemäß diesem Abschnitt zu entschädigen: (I) für alle Ansprüche im Zusammenhang mit Kundendaten, oder (II) wenn der Kunde nicht die aktuelle oder unmittelbar vorhergehende Version des Produkts verwendet.

11.2 Haftungsausschluss. ABSCHNITT 11.1 LEGT DIE GESAMTE HAFTUNG VON ABSOLUTE UND DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KUNDEN IN BEZUG AUF EINE TATSÄCHLICHE ODER ANGEBLICHE VERLETZUNG VON GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN DURCH ABSOLUTE, DIE PRODUKTE ODER ANDERE IP VON ABSOLUTE ODER EINEN TEIL DAVON FEST.

11.3 Durch den Kunden. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Abschnitt 11wird der Kunde alle von Dritten gegen Absolute erhobenen Ansprüche abwehren oder nach eigenem Ermessen beilegen: (a) die Behauptung, dass die Verwendung von Kundendaten und/oder von Daten, die der Kunde Absolute gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt hat, durch oder im Namen von Absolute die Rechte Dritter verletzt oder missbraucht oder gegen Gesetze verstößt, oder (b) die Behauptung, dass der Missbrauch von geistigem Eigentum von Absolute durch den Kunden (einschließlich seiner autorisierten Benutzer und aller Personen, die aufgrund des Kunden Zugang dazu haben), einschließlich eines Verstoßes gegen Abschnitt 3.4, vorliegt. Der Kunde zahlt alle Schäden, die Absolute endgültig zugesprochen werden (oder den Betrag eines Vergleichs, den der Kunde abschließt), einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten, in Bezug auf solche vom Kunden verteidigten Ansprüche.

11.4 Verfahren. Die Entschädigungsverpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung sind davon abhängig, dass die entschädigte Partei der entschädigenden Partei Folgendes zur Verfügung stellt: (i) eine unverzügliche schriftliche Benachrichtigung über (ii) die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs und (iii) alle Informationen und Unterstützung, die von der entschädigenden Partei in Verbindung mit der Verteidigung und Beilegung des Anspruchs, der der Entschädigung durch die entschädigende Partei unterliegt, angemessenerweise verlangt. Die entschädigende Partei wird dem Erlass eines Urteils oder der Beilegung eines solchen Anspruchs nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der entschädigten Partei zustimmen, die nicht unangemessen verweigert, an Bedingungen geknüpft oder verzögert werden darf. Die entschädigte Partei hat das Recht, sich an der Verteidigung gegen einen solchen Anspruch durch einen Anwalt ihrer Wahl und auf eigene Kosten zu beteiligen.

12. HAFTUNGSAUSSCHLUSS, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

12.1 Haftungsausschluss. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG ODER EINEM NACHTRAG FESTGELEGT, LEHNT ABSOLUTE ALLE ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN AB, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH VERANKERT SIND, EINSCHLIESSLICH ALLER GARANTIEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DES VERLUSTS VON DATEN, DER GENAUIGKEIT VON ERGEBNISSEN ODER SONSTIGER GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERLAUF ODER DEM VERTRAUEN ERGEBEN. ABSOLUTE GARANTIERT NICHT, DASS EIN PRODUKT FEHLERFREI ODER UNUNTERBROCHEN FUNKTIONIERT, DASS EIN PRODUKT MIT EINEM BESTIMMTEN GERÄT KOMPATIBEL IST, DASS DIE VON ABSOLUTE ÜBER EIN PRODUKT BEREITGESTELLTEN DATEN KORREKT SIND ODER DASS SEINE SICHERHEITSMASSNAHMEN AUSREICHEN, UM DEN ZUGRIFF DRITTER AUF DIE DATEN ODER GERÄTE DES KUNDEN ZU VERHINDERN. ABSOLUTE LEHNT AUSDRÜCKLICH JEDE VERANTWORTUNG FÜR PRODUKTE VON DRITTANBIETERN AB, DIE MIT DEN PRODUKTEN GELIEFERT WERDEN, SOWIE FÜR DIE VERFÜGBARKEIT VON DATEN ODER INFORMATIONEN, DIE AUF ODER IN VERBINDUNG MIT DEN PRODUKTEN GESPEICHERT SIND, ODER DEREN NUTZUNG DURCH DEN KUNDEN.

12.2 Begrenzung der Haftung. MIT AUSNAHME DER VERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI GEMÄSS ABSCHNITT 11 (ENTSCHÄDIGUNG) ODER ABSCHNITT 8 (VERTRAULICHKEIT) HAFTET KEINE PARTEI FÜR INDIREKTE, BESONDERE, BEILÄUFIGE, EXEMPLARISCHE, STRAFENDE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GESCHÄFTE, EINNAHMEN, GEWINNE, GOODWILL, DATEN ODER WIRTSCHAFTLICHE VORTEILE), UND KOSTEN FÜR ERSATZGÜTER ODER -SERVICES), DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND AUF DER GRUNDLAGE EINER BELIEBIGEN HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUFGRUND VON VERTRAGSBRUCH, GARANTIEVERLETZUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), PRODUKTHAFTUNG ODER ANDERWEITIG, SELBST WENN DIE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. MIT AUSNAHME DER VERPFLICHTUNGEN VON ABSOLUTE GEMÄSS ABSCHNITT 11.1 ODER DER VERLETZUNG VON ABSCHNITT 8DURCH ABSOLUTE ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON ABSOLUTE UND SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGIBT ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGT, IN KEINEM FALL DEN BETRAG, DEN DER KUNDE IM RAHMEN DER BESTELLFORMULARE, DIE DEN ANSPRUCH BEGRÜNDEN, WÄHREND DES 12-MONATSZEITRAUMS VOR DEM DATUM DES ANSPRUCHS BEZAHLT ODER ZU ZAHLEN HAT. DIESE EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN UNGEACHTET DES FEHLENS DES WESENTLICHEN ZWECKS EINES BESCHRÄNKTEN ODER AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTELS.

13. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

13.1 Änderungen. Absolute ist berechtigt, von Zeit zu Zeit Änderungen oder Aktualisierungen an den Produkten oder Services vorzunehmen, auch um Änderungen in der Technologie, den Branchenpraktiken, den Systemnutzungsmustern und der Verfügbarkeit von Produkten Dritter Rechnung zu tragen, vorausgesetzt, dass solche Änderungen nicht zu einer wesentlichen Verringerung des Leistungsniveaus oder der Verfügbarkeit des betreffenden Produkts oder der Services führen, die dem Kunden im Rahmen diese Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.

13.2 Zuweisung. Keine der Parteien darf diese Vereinbarung oder ihre Rechte oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, mit der Ausnahme, dass Absolute diese Vereinbarung ohne die Zustimmung des Kunden im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung oder bei einem Kontrollwechsel, einer Konsolidierung, einer Fusion, einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller seiner Geschäfte oder Vermögenswerte im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder einer ähnlichen Transaktion oder Reihe von Transaktionen abtreten darf. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungen verbindlich und kommt ihnen zugute.

13.3 Höhere Gewalt, Verzögerungen. Mit Ausnahme der Verpflichtung zur Zahlung von Geld, einschließlich und ohne Einschränkung der Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren, haftet keine der Parteien für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung dieser Vereinbarung aufgrund von Ursachen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich und ohne Einschränkung bei Krieg, Terrorismus, höherer Gewalt, Erdbeben, Überschwemmung, Embargo, Aufruhr, Sabotage, Arbeitskräftemangel oder -streitigkeiten, Pandemien, Epidemien oder andere Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Regierungsmaßnahmen oder Ausfall oder Beeinträchtigung des Internets. Die säumige Partei muss die andere Partei über diesen Grund und dessen voraussichtliche Dauer informieren. Absolute haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle der Leistung von Absolute, die ganz oder teilweise durch Verzögerungen oder Ausfälle bei der Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus der Vereinbarung verursacht werden.

13.4 Absolute Vereinbarungspartner, anwendbares Recht. Das Land, in dem der Kunde seinen Sitz oder seine Organisation hat, ist ausschlaggebend für: (a) den Auftraggeber von Absolute, mit dem der Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung eine Vereinbarung abschließt („Absolute“), und (b) das für diese Vereinbarung geltende Recht und den Gerichtsstand, an dem die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit vereinbaren, jeweils wie in der nachstehenden Tabelle angegeben.

Standort des Kunden Absolute Vertragspartei Geltendes Recht Ort
Kanada, Mexiko, Mittelamerika, Südamerika und die Karibik Absolute Software Corporation British Columbia, Kanada British Columbia, Kanada
Asien und Australasien Absolute Software (Asia) Pte. Ltd. Singapur Singapur
Europa, Naher Osten und Afrika Absolute Software EMEA Limited England und Wales London, England
USA Absolute Software, Inc. Delaware, USA Delaware, USA

13.5 Hinweis. Jede Mitteilung, die gemäß der Vereinbarung erfolgen muss oder darf, ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und dem vorgesehenen Empfänger wie folgt zugestellt wird: (a) für Mitteilungen an den Kunden per E-Mail an die E-Mail-Adresse, die der Kunde bei der Registrierung für ein Produkt angegeben hat, oder an die E-Mail-Adresse, die in einem Bestellformular angegeben ist, und (b) für Mitteilungen an Absolute per Einschreiben oder durch einen staatlich anerkannten Übernachtzusteller an die folgende Adresse: c/o Legal Department, Absolute Software Corporation, Suite 1400, Four Bentall Centre, 1055 Dunsmuir Street, Vancouver, British Columbia, Canada V7X 1K8, mit einer Kopie per E-Mail an [email protected]. Jede Partei kann ihre Anschrift für den Erhalt von Mitteilungen ändern, indem sie die andere Partei gemäß diesem Abschnitt benachrichtigt. Mitteilungen gelten als zugegangen, wenn sie per E-Mail zwei Werktage nach dem Datum der Absendung zugestellt werden, wenn sie per Einschreiben zugestellt werden, oder einen Werktag nach der Übergabe an einen Kurier.

13.6 Öffentlichkeitsarbeit. Absolute ist berechtigt, den Namen des Kunden als Referenz für Marketing- oder Werbezwecke auf der Website von Absolute und in anderen Mitteilungen an bestehende oder potenzielle Kunden von Absolute zu verwenden, vorbehaltlich aller schriftlichen Markenrichtlinien, die der Kunde Absolute in schriftlicher Form zur Verfügung stellen kann. Keine der Parteien wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die nicht unbillig verweigert werden darf, eine Pressemitteilung herausgeben oder Weißbücher oder Fallstudien veröffentlichen oder verbreiten, in denen die im Rahmen dieser Vereinbarung stattfindenden Aktivitäten unter Bezugnahme auf den Namen der anderen Partei beschrieben werden. 

13.7 Eingeschränkte Rechte der U.S.-Regierung. Bei der Software handelt es sich um kommerzielle Computersoftware, wie dieser Begriff in 48 C.F.R. §2.101 definiert ist. Wenn es sich bei dem Kunden um die US-Regierung oder einen ihrer Auftragnehmer handelt, erhält der Kunde dementsprechend nur die Rechte an der Software und der Dokumentation, die allen anderen Endbenutzern gemäß (a) 48 C.F.R. §227.7201 bis 48 C.F.R. §227.7204 in Bezug auf das Verteidigungsministerium und seine Auftragnehmer oder (b) 48 C.F.R. §12.212 in Bezug auf alle anderen Lizenznehmer der US-Regierung und ihre Auftragnehmer gewährt werden.

13.8 Export. Der Kunde wird weder wissentlich ein von Absolute oder einem Wiederverkäufer im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenes Produkt, einschließlich Software, noch ein direktes Produkt eines solchen Produkts direkt oder indirekt an einen Bestimmungsort, eine Einrichtung oder eine Person exportieren oder erneut exportieren, an die ein solcher Export oder Reexport durch geltende Gesetze („Exportkontrolllisten“) eingeschränkt oder verboten ist, ohne zuvor eine schriftliche Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörden gemäß diesen Gesetzen einzuholen. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er nicht auf einer Exportkontrollliste steht, und wird Absolute unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls er auf einer Exportkontrollliste aufgeführt ist. Absolute gibt im eigenen Namen und im Namen seiner verbundenen Unternehmen keine Zusicherung, dass die IP von Absolute für die Nutzung in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region geeignet oder verfügbar ist. Der Kunde verwendet weder das geistige Eigentum von Absolute IP noch die durch die Verwendung der Produkte gewonnenen Informationen für militärische oder quasi-militärische Projekte, es sei denn, die Regierung der USA, Kanadas oder Australiens oder die zuständige europäische Behörde hat eine ausdrückliche Genehmigung für solche Zwecke erteilt. Beachten Sie, dass jede Software, die Verschlüsselung enthält, zusätzlichen Einschränkungen unterliegen kann.

13.9 Sonstiges. Alle Zusätze werden durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und einem Zusatz hat der Zusatz Vorrang, jedoch in jedem Fall nur in Bezug auf die Produkte oder Services, auf die sich der Zusatz bezieht. Jegliche Übersetzung dieser Vereinbarung dient lediglich der Bequemlichkeit des Kunden. Die Bedeutung der hierin enthaltenen Begriffe, Bedingungen und Zusicherungen unterliegt den Begriffsbestimmungen und Auslegungen in englischer Sprache. Jede Übersetzung kann die Informationen im englischen Original nicht genau wiedergeben. Diese Vereinbarung (zusammen mit etwaigen Zusätzen) stellt die einzige Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen und Absprachen in Bezug auf diesen Gegenstand. Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Absolute keine Rechte oder Verpflichtungen, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden, an Dritte, einschließlich seiner Berater oder Auftragnehmer, weitergeben oder delegieren. Absolute kann Unterauftragnehmer einsetzen oder Aspekte seiner Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung anderweitig delegieren, vorausgesetzt, dass Absolute im Rahmen dieser Vereinbarung für die Leistungen eines solchen Unterauftragnehmers verantwortlich bleibt. Die Bedingungen einer Bestellung, einer Bestätigung oder eines anderen vom Kunden oder einem Wiederverkäufer zur Verfügung gestellten Formulars ändern diese Vereinbarung nicht, auch wenn Absolute diesen Bedingungen nicht widerspricht. Eine Änderung, Ergänzung oder ein Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn die Parteien dem zustimmen. Unklarheiten in dieser Vereinbarung werden ohne Rücksicht darauf ausgelegt, welche Partei diese Vereinbarung oder einen Teil davon verfasst hat. Vorbehaltlich des Abschnitts 13.10 gibt es keine Drittbegünstigten dieser Vereinbarung, und der Kunde erkennt an, dass Absolute keinerlei Verpflichtungen oder Haftung gegenüber Dritten hat, mit denen der Kunde Geschäfte macht. Diese Vereinbarung kann in mehreren Exemplaren ausgefertigt werden. Die Überschriften in dieser Vereinbarung dienen der Übersichtlichkeit und sollen die Auslegung dieser Vereinbarung nicht beeinflussen. Die Beziehung zwischen den Parteien ist die eines unabhängigen Auftragnehmers. Der Verzicht auf eine Bedingung dieser Vereinbarung oder der Verzicht auf die Durchsetzung einer Bedingung durch eine der Parteien stellt keinen Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung der gleichen Bedingung oder einen Verzicht auf eine andere Bedingung dieser Vereinbarung dar. Jede Bestimmung, die sich als rechtswidrig, nicht durchsetzbar oder nichtig erweist, wird vom Rest dieser Vereinbarung abgetrennt, und der Rest dieser Vereinbarung bleibt ohne die betreffende Bestimmung in vollem Umfang gültig und wirksam.

13.10 Hinweis in Bezug auf Apple. Dieser Abschnitt gilt nur in dem Umfang, in dem die Produkte die mobile Anwendung von Absolute zur Verwendung auf einem Gerät mit iOS enthalten. Der Kunde erkennt an, dass diese Vereinbarung nur zwischen dem Kunden und Absolute und nicht mit Apple Inc. („Apple“) besteht und dass Apple nicht für die Produkte oder deren Inhalt verantwortlich ist. Apple ist nicht verpflichtet, Wartungs- und Unterstützungsleistungen in Bezug auf die Produkte zu erbringen. Wenn das Produkt nicht mit einer anwendbaren Garantie übereinstimmt, kann der Kunde Apple entsprechend benachrichtigen, und Apple wird dem Kunden den Kaufpreis für die mobile Anwendung erstatten. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, hat Apple keine weiteren Garantieverpflichtungen in Bezug auf das Produkt. Apple ist nicht dafür verantwortlich, Ansprüche des Kunden oder eines Dritten in Bezug auf das Produkt oder den Besitz und/oder die Nutzung des Produkts durch den Kunden zu behandeln, einschließlich: (1) Produkthaftungsansprüche, (2) Ansprüche, dass das Produkt nicht den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entspricht oder (3) Ansprüche, die sich aus Verbraucherschutz- oder ähnlichen Gesetzen ergeben. Apple ist nicht verantwortlich für die Untersuchung, Verteidigung, Beilegung und Entlastung, wenn Dritte behaupten, dass das Produkt und/oder der Besitz und die Nutzung des Produkts durch den Kunden die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, bei der Nutzung des Produkts alle anwendbaren Bedingungen Dritter einzuhalten. Apple und die Tochtergesellschaften von Apple sind Drittbegünstigte dieser Vereinbarung, und mit der Annahme dieser Vereinbarung durch den Kunden hat Apple das Recht (und es wird davon ausgegangen, dass es das Recht angenommen hat), diese Vereinbarung gegenüber dem Kunden als Drittbegünstigter dieser Vereinbarung durchzusetzen. Der Kunde sichert hiermit zu und gewährleistet, dass: (a) der Kunde nicht in einem Land ansässig ist, das einem Embargo der US-Regierung unterliegt oder das von der US-Regierung als „terroristenunterstützendes“ Land eingestuft wurde, und (b) der Kunde nicht auf einer Liste der US-Regierung mit verbotenen oder eingeschränkten Parteien steht.