Zusatz Zur Untersuchung von Gerätediebstahl UND Wiedererlangungsservices

Die in diesem Zusatz zur Untersuchung von Gerätediebstahl und Wiedererlangungsservices (dieser „Zusatz“) aufgeführten Bedingungen regeln das Standardangebot von Absolute für die Untersuchung von Gerätediebstahl und Wiedererlangungsservices für die Absolute-Produkte in der jeweils gültigen Fassung („Untersuchung von Gerätediebstahl und Wiedererlangungsservices“), wenn die Untersuchung von Gerätediebstahl und Wiedererlangungsservices in der Version der Absolute-Produkte enthalten sind, die der Kunde im Rahmen eines Bestellformulars erwirbt, oder vom Kunden auf andere Weise im Rahmen eines Bestellformulars erworben werden. Begriffe in Großbuchstaben, die in diesem Zusatz verwendet, aber nicht definiert werden, haben die Bedeutung, die ihnen im Zusatz zu den Absolute-Produkten, der unter https://www.absolute.com/company/legal/agreements/absolute/absolute-products-addendum/ verfügbar ist, gegeben wird, oder, falls sie im Zusatz zu den Absolute-Produkten nicht definiert sind, die Bedeutung der Rahmenvereinbarung für Abonnements oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Kunden und Absolute, die die Bereitstellung der Absolute-Produkte an den Kunden regelt (die „Vereinbarung“). Die Untersuchung von Gerätediebstahl und Wiedererlangungsservices stellen Services im Sinne der Vereinbarung dar.

1. Begriffsbestimmungen.

Forced Re-Enrollment Feature“ (Erzwungene Neuanmeldung) bezieht sich auf die Geräteeinstellung in Chromebooks, die es Administratoren ermöglicht, die erneute Anmeldung von Geräten bei ihrer ursprünglichen Google-Administratorkonsole zu erzwingen, selbst nachdem ein Gerät gelöscht wurde.

Google Management Console“ bezeichnet die webbasierte Verwaltungskonsole von Google Inc. zur Verwaltung von Chromebooks.

Datum des Vorfalls“ ist das erste Datum, an dem der Kunde von dem Diebstahl eines gestohlenen Geräts erfährt oder vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass er den Diebstahl entdeckt.

Datum des Vorfallsberichts“ ist das Datum des tatsächlichen Eingangs eines vollständig ausgefüllten Untersuchungsberichts (einschließlich der Einzelheiten des offiziellen Berichts) bei Absolute.

Untersuchungsbericht“ bezeichnet das von Absolute zur Verfügung gestellte Formular, das dem Kunden zur Verfügung steht, indem er sich entweder (a) in das über den gehosteten Service zugängliche Kundenkonto einloggt oder (b) die Zusendung des Formulars an den Kunden beantragt, indem er die über den Kundensupport verfügbaren Kontaktinformationen verwendet. Wenn es sich bei dem Kunden um einen Anbieter von verwalteten Services handelt, muss der Untersuchungsbericht vom Kunden und nicht von seinen MSP-Endbenutzern ausgefüllt und an Absolute übermittelt werden.

Offizieller Bericht“ ist ein offizieller Polizeibericht und jedes andere Formular, das von der Strafverfolgungsbehörde verlangt wird, um den Diebstahl eines Geräts zu melden.

Daten nach dem Vorfall“ sind Daten, die von einem gestohlenen Gerät erzeugt oder von Dritten nach dem Diebstahl eines gestohlenen Geräts und während der Wiederbeschaffung eines gestohlenen Geräts erhalten wurden, einschließlich Daten, die von Nutzern erstellt und gespeichert wurden, die nach dem Verlust eines gestohlenen Geräts in dessen Besitz waren oder darauf Zugriff hatten, Daten, auf die diese Nutzer zugriffen oder die von ihnen geändert wurden, sowie Daten, die von Apple Inc. oder Google Inc. gesammelt und gespeichert wurden. Zu den Daten nach einem Vorfall gehören ohne Einschränkung Informationen, die durch die Verwendung aller Tools zur Wiederbeschaffung bei Diebstahl von Absolute gewonnen wurden, um das/die gestohlene(n) Gerät(e) wiederzubeschaffen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.

Wiedererlangt“, „wiedererlangt“ oder „Wiedererlangung“ bedeutet, dass ein gestohlenes Gerät aufgefunden und an den Kunden zurückgegeben wurde oder gerade an den Kunden ausgeliefert wird oder sich entweder im Besitz von Strafverfolgungsbehörden befindet oder gerade von diesen abgeholt oder aktiv verfolgt wird.

Eingeschränkter Verlust“ bedeutet in Bezug auf ein gestohlenes Gerät einen der folgenden Punkte:

  • dass der Diebstahl durch kriminelle Handlungen, grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Kunden bei der Sicherung des betreffenden gestohlenen Geräts wesentlich erleichtert wurde oder der wiederholte Diebstahl gestohlener Geräte ein Muster solcher kriminellen, fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlungen erkennen lässt,
  • die Strafverfolgungsbehörde in dem Land, in dem das gestohlene Gerät abhandengekommen ist, den Diebstahl nicht als Straftat ansieht,
  • der Diebstahl des gestohlenen Geräts vorsätzlich erfolgte oder Teil eines Programms zur Aufdeckung von Diebstählen war, oder der Kunde das Formular für den Untersuchungsbericht nicht vollständig ausfüllte,
  • wenn es sich bei dem gestohlenen Gerät um ein Chromebook handelt, der Kunde die Google Management Console nicht erworben und auf dem gestohlenen Gerät verwendet hat, um die aktuelle Erweiterung „Absolute for Chromebooks“ bereitzustellen,
  • wenn es sich bei dem gestohlenen Gerät um ein Chromebook handelt, der Kunde das gestohlene Gerät nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Verfügbarkeit auf eine Version aktualisiert hat, die die Funktion zur erzwungenen Neuanmeldung von Google für die vom Kunden erworbene Version der Absolute-Produkte unterstützt und die Funktion zur erzwungenen Neuanmeldung von Google aktiviert,
  • die Software vor dem Datum des Vorfalls nicht auf dem gestohlenen Gerät installiert oder nicht aktiviert war, oder
  • das gestohlene Gerät nicht gestohlen wurde (wie von Absolute vernünftigerweise festgestellt).

Gestohlenes Gerät“ bezeichnet ein Gerät, für das Absolute ein Untersuchungsbericht über den Diebstahl eines solchen Geräts vorgelegt wurde.

Programm zur Erkennung von Diebstählen“ bedeutet jedes absichtliche Verlust- oder Ermittlungsprogramm oder jede Operation, die vom oder im Namen des Kunden mit oder ohne Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden initiiert, orchestriert, mitgestaltet oder durchgeführt wird, wobei der Zweck einer solchen Operation ganz oder teilweise darin besteht, Diebstähle oder Verluste aufzudecken, um Diebe oder andere Übeltäter zu identifizieren oder zu fassen.

Das Gebiet der Wiedererlangung bei Diebstahl“ bezeichnet jede Region oder jedes Land, außer in den Fällen, in denen:

  • Absolute diese Region oder dieses Land als ausgeschlossen angegeben hat, oder
  • wenn es sich bei dieser Region oder diesem Land nach dem alleinigen Ermessen von Absolute nicht um eine Region oder ein Land handelt, in der/dem (i) die Kultur, die Bräuche und die tatsächliche Regierungsführung ein Festhalten an der Rechtsstaatlichkeit beinhalten, (ii) es gegenwärtig staatliche Ressourcen gibt, die vernünftigerweise erforderlich sind, um die dortigen Gesetze durchzusetzen, (iii) die Infrastruktur die ungehinderte Übermittlung der für die Verfolgung und Wiederbeschaffung erforderlichen Daten unterstützt, (iv) Verfolgungs- und Ermittlungsaktivitäten nicht durch geltende Gesetze untersagt sind und (v) im Falle eines gestohlenen Geräts, das sich zwischen mehreren Gerichtsbarkeiten bewegt, die Polizeibehörden beider Gerichtsbarkeiten bei der Durchsetzung ihrer jeweiligen Eigentumsgesetze zusammenarbeiten.

2. Zustimmung.

Durch die Aktivierung der Untersuchung von Gerätediebstahl und Wiedererlangungsservices, einschließlich der Einreichung eines Ermittlungsberichts in Bezug auf ein gestohlenes Gerät, ermächtigt und beauftragt der Kunde Absolute: (a) sich mit den örtlichen Strafverfolgungsbehörden abzustimmen, um das gestohlene Gerät wiederzufinden, (b) auf alle Informationen über das gestohlene Gerät zuzugreifen, das sich im Besitz von Dritten befindet, einschließlich des Zugriffs auf das Google-Konto des Kunden, um Informationen über das gestohlene Gerät zu erhalten, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Absolute den Zugriff auf diese Informationen zu erleichtern, (c) nach dem Ermessen von Absolute eine Gerätesperre einzuleiten, zu aktivieren, z deaktivieren oder aufzuheben, falls verfügbar, um den Prozess der Wiederbeschaffung des gestohlenen Geräts zu unterstützen, (d) ausschließlich zum Zweck der Wiederbeschaffung des gestohlenen Geräts auf Daten nach dem Vorfall zuzugreifen, die sich auf dem gestohlenen Gerät oder unter der Kontrolle von Dritten befinden, wobei diese Daten nach dem Vorfall auf einem sicheren Server gespeichert und nur an Ermittlungsbeamte oder Staatsanwälte weitergegeben werden, die an der Untersuchung oder Verfolgung der Straftat im Zusammenhang mit dem Verlust des gestohlenen Geräts beteiligt sind, und (e) alle Daten, die im Zuge der Wiederbeschaffung des gestohlenen Geräts gesammelt werden (einschließlich der Daten nach dem Vorfall), an die zuständige Strafverfolgungsbehörde, einschließlich der Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwälte und Gerichte, zu übermitteln und anzuerkennen, dass diese Daten in Verbindung mit der Wiederbeschaffung des gestohlenen Geräts dem Kunden nur nach dem Ermessen dieser Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Kunde ein Anbieter von Managed Services ist, muss er die Genehmigung seiner jeweiligen MSP-Endkunden für Absolute einholen, um das Vorstehende zu tun.

3. Keine Wiedererlangung bei Diebstahl außerhalb des Gebiets.

Die Untersuchung von Gerätediebstahl und Wiedererlangungsservices (Recovery Services) sind nur im Gebiet der Wiedererlangung bei Diebstahl verfügbar. Wenn der Kontakt von dem gestohlenen Gerät nach dem Vorfallsmeldedatum von außerhalb des Gebiets der Wiederbeschaffung bei Diebstahl (Theft Recovery Territory) stammt, ist die Untersuchung von Gerätediebstahl und Wiedererlangungsservices nicht mehr verfügbar und wird durch die Fernlösch- und Sperrfunktion ersetzt, und eine erfolgreiche Aktivierung der Fernlösch- und Sperrfunktion (jeglicher Art) oder die Entscheidung des Kunden, die Fernlösch- und Sperrfunktion nicht zu aktivieren, erfüllt alle anwendbaren Verpflichtungen der Untersuchung von Gerätediebstahl und Wiedererlangungsservices von Absolute.

4. Verpflichtungen bezüglich Wiedererlangung bei Diebstahl.

Nach der Aktivierung der Untersuchung von Gerätediebstahl und Wiedererlangungsservices durch den Kunden, wird Absolute alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um das gestohlene Gerät zu lokalisieren und wiederzubeschaffen, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, bei diesen Bemühungen vollständig zu kooperieren. Der Kunde wird von Zeit zu Zeit per E-Mail oder online über den gehosteten Service über den Stand der Bemühungen zur Wiedererlangung des gestohlenen Geräts informiert. Vorbehaltlich des obigen Abschnitts 3 erklärt sich der Kunde ferner damit einverstanden, dass Absolute nur verpflichtet ist, die Wiedererlangung aktiv zu betreiben (a) für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum der Meldung des Vorfalls oder (b) bis zu dem Datum, an dem die Fernlösch- und Sperrfunktion für das fehlende Gerät aktiviert wird, je nachdem, was früher eintritt.

5. Aktivierung der Wiedererlangung bei Diebstahl.

Der Kunde erkennt an, dass die Wahrscheinlichkeit einer Wiedererlangung abnimmt, je weiter das Datum des Vorfallsberichts vom Datum des Vorfalls entfernt ist. Dementsprechend muss der Kunde die Untersuchung von Gerätediebstahl und Wiedererlangungsservices so schnell wie möglich, aber auf jeden Fall nicht später als vierzehn (14) Tage nach dem Datum des Vorfalls aktivieren:

  • das gestohlene Gerät bei der Strafverfolgungsbehörde des Landes, in dem es gestohlen wurde, als gestohlen melden, indem er einen offiziellen Bericht an diese Behörde ausfüllt und einreicht,
  • eine Aufzeichnung oder eine Identifikationsnummer (z. B. das polizeiliche oder sonstige Aktenzeichen) des Amtsberichts und auf Antrag von Absolute eine Kopie des Amtsberichts beschaffen, und
  • einen Untersuchungsbericht ordnungsgemäß ausfüllen und an Absolute übermitteln und sicherstellen, dass dieser Untersuchungsbericht die von Absolute geforderten Einzelheiten des offiziellen Berichts enthält.

6. Beschränkungen.

Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Verpflichtung und die Fähigkeit von Absolute, ein gestohlenes Gerät erfolgreich wiederzuerlangen, erheblich und wesentlich reduziert wird, wenn:

  • der Diebstahl oder Verlust eines gestohlenen Geräts ein beschränkter Verlust ist, oder
  • ein gestohlenes Gerät ist ein Gerät, das nicht in der Lage ist, die Persistenz für die vom Kunden erworbene Version der Absolute-Produkte zu unterstützen, oder auf dem die Persistenz zum Zeitpunkt des Diebstahls nicht aktiviert war. Wenn es sich bei dem gestohlenen Gerät jedoch um ein Chromebook handelt und eine Version von Chrome OS verfügbar wird, die die Funktion zur erzwungenen Neuanmeldung von Google für die vom Kunden erworbene Version der Absolute-Produkte unterstützt, muss der Kunde das gestohlene Gerät innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Verfügbarkeit dieser Version auf diese Version aktualisieren und die Funktion zur erzwungenen Neuanmeldung von Google aktivieren. Tut er dies nicht, gilt der Diebstahl des gestohlenen Geräts als eingeschränkter Schaden. Eine Liste der Geräte, die Persistenz unterstützen können, ist bei Absolute erhältlich.

7. Vorbeugende Maßnahmen gegen Diebstahl und andere Funktionen.

Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass:

  • die Untersuchung von Gerätediebstahl und Wiedererlangungsservices von Absolute eingestellt werden können, und alle anwendbaren Verpflichtungen von Absolute im Rahmen dieses Nachtrags als erfüllt gelten, wenn die Fernlösch- und Sperrfunktion auf einem gestohlenen Gerät aktiviert wurde,
  • das gestohlene Gerät vor dem früheren der beiden folgenden Zeitpunkte im Kundenkonto für den gehosteten Service registriert sein muss: (i) dem Datum des Vorfalls und (ii) 30 Tage vor dem in einem Untersuchungsbericht gemeldeten Diebstahl, und es darf nicht abgemeldet werden, bis das gestohlene Gerät in den Besitz des Kunden zurückgegeben oder wiederbeschafft wird, und
  • DIE WIEDERERLANGUNG JEDES GESTOHLENEN GERÄTS KANN NICHT GARANTIERT WERDEN. OHNE EINSCHRÄNKUNG DER ALLGEMEINGÜLTIGKEIT DES VORSTEHENDEN, DA ABSOLUTE NUR DIE WIEDERBESCHAFFUNG IN EINEM GEBIET DER WIEDERERLANGUNG BEI DIEBSTAHL KOORDINIERT, WIRD KEINE GARANTIE ODER GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DEN BETRIEB DER ABSOLUTE-PRODUKTE ODER DIE FÄHIGKEIT, EIN GESTOHLENES GERÄT MIT DEN ABSOLUTE-PRODUKTEN WIEDERZUBESCHAFFEN, GEGEBEN, WENN SICH DAS GESTOHLENE GERÄT AUSSERHALB DES GEBIETS DER WIEDERERLANGUNG BEI DIEBSTAHLS BEFINDET ODER BEWEGT WIRD.